Die Ladestationen müssen die KfW-Richtlinien erfüllen.
Voraussetzungen sind:
- Ladestation, die eine Intelligenz in Form von Lastmanagement, PV-Überschuss-Laden oder ähnliches aufweist.
- Die Ladestation darf höchstens 11 kW laden, reguliert durch die Ladestation oder durch den Installateur.
- Die Ladestation muss fest installationsseitig angeschlossen werden.
KfW-förderfähige Ladestationen finden Sie hier: www.kfw.de.